Innovationen mit eigens angestellten Mitarbeitern umsetzen.

Innovationsassistent:in

 

Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung im Rahmen des Schwerpunkts Innovationsassistent:in sind Personal- und Qualifizierungskosten einer neu einzustellenden Innovationsassistentent:in. Die Person muss nicht spezifisch in einem Projekt tätig werden, für die Genehmigung der Förderung spielen vor allem folgende Aspekte eine Rolle: 

  • aktuelle Unternehmenssituation (Probleme, Herausforderungen, usw.)
  • Vorhabensbeschreibung (es können auch mehrere Projekte mit geringerem Ausmaß Aufgabe der Innovationsassistent:innen sein)
  • Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung der Innovationsassistent:innen
  • wirtschaftliche Auswirkung auf das Unternehmen 

Tätigkeitsfelder können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und Tourismusmanagement angesiedelt sein. 

Es können auch themenspezifische Ausschreibungen wie etwa zur Nachhaltigkeit durchgeführt werden. Details dazu werden in einem entsprechenden Ausschreibungsleitfaden geregelt. 
 

Fördernehmer:innen
Fördernehmer:innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbände antragsberechtigt. 

Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. 

Wichtig ist, dass die Qualifikation der Innovationsassistent:innen einem plausiblen Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben und dem Unternehmen steht. 

Der/Die Innovationsassistent:in ist in ein unbefristetes, unselbstständiges und voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, wobei der/die Förderwerber:in die Auswahl trifft und einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Für das Dienstverhältnis gelten die allgemeinen Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechtes. 

Für die Anerkennung der Innovationsassistent:in sind folgende Kriterien maßgeblich: 

  • Übereinstimmung von Anforderungen des Unternehmens und Qualifikationen der Innovationsassistent:in 
  • Dienstvertrag zwischen FörderwerberIn und Innovationsassistent:in 
     

Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Schwerpunkt Innovationsassistent:in wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 Euro. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit 80.000 Euro begrenzt. 

Personalkosten
Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss zu den Personalkosten der Innovationsassistent:innen gilt das monatliche Bruttoentgelt zuzüglich der Lohnnebenkosten in der Regel für die Dauer von zwei Jahren, max. 72.000 Euro.
 

Qualifizierungs- und Coachingkosten
Jede/r Innovationsassistent:in steht ein Ausbildungs- und Coachingbudget von 8.000 Euro zur Verfügung. Die geplanten Ausbildungen (im Sinne einer „Weiterbildungsstrategie“) werden entweder im Zuge der Antragstellung oder mit der Genehmigung der konkreten Person eingereicht.
 

Projekte können im Zuge eines jeweils zu definierenden Ausschreibungszeitraumes eingereicht werden und weisen in der Regel einen Zeitraum von zwei Jahren auf. 
 

Einreichung
Die Ausschreibung für das Jahr 2024 findet vom 01. März 2024 bis 30. April 2024 statt. 

​Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

​Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol.

Bei Fragen steht Ihnen Alina Laimgruber vom Förderteam gerne zur Verfügung.

 

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