Bereits während der Ausbildung berufliche Auslandserfahrung zu sammeln ist für viele schon zur Normalität geworden.
Hauptsächlich Studierende und SchülerInnen nutzen die Möglichkeit eines geförderten Auslandspraktikums – warum sollen nicht auch Lehrlinge den Schritt ins Ausland wagen?
Die Standortagentur Tirol betreut seit Februar 2011 das Projekt XCHANGE, das Ihren Lehrlingen die Möglichkeit bietet, bis zu vier Wochen Ihrer Lehrzeit im angrenzenden Ausland zu absolvieren. Während des Auslandspraktikums erhalten die Lehrlinge weiterhin die Vergütung vom Ausbildungsbetrieb und finanzielle Unterstützung aus EU-Mitteln.
Im Rahmen von XCHANGE können Tiroler Betriebe einen Lehrling
- aufnehmen
- entsenden
- mit einem anderen ausländischen Betrieb austauschen (zeitgleich oder -versetzt).
Vorteile für die Unternehmen
- Unternehmen profilieren sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb
- Unternehmen lernen neue Kooperationspartner, neue Märkte und Lieferanten kennen
- Unternehmen profitieren von neuen Ideen, die ein Lehrling in die Firma einbringt
- Auslandspraktikum als "Incentive" für besonders fleißige und engagierte Lehrlinge (Bindung ans Unternehmen).
Vorteile für Tiroler Lehrlinge
- Lehrlinge lernen neue Arbeitsmethoden, Techniken und Unternehmenskulturen kennen
- Lehrlinge knüpfen neue Kontakte im Ausland und leben sich in ein neues Umfeld ein
- Auslandsaufenthalte fördern die Selbständigkeit und erhöhen die persönliche Motivation
- Lehrlinge erhalten nach Abschluss des Praktikums ein Zertifikat, das macht sich in jedem Lebenslauf gut.
Gefördert werden
Lehrlinge aus Tiroler Betrieben, das erste Lehrjahr sollte abgeschlossen sein.
Aufnehmende Einrichtungen können sein
Unternehmen im öffentlichen oder privaten Sektor
Praktika bei Einrichtungen, die EU-Gemeinschaftsprogramme verwalten oder aus EU-Mitteln finanziert werden (z.B. Europäische Verwaltungsstellen wie Ministerien, europäisches Parlament, Europäische Kommission) sowie Vertretungsorgane der Sozialpartner und Auslandsvertretungen der Herkunftsländer der TeilnehmerInnen (Kulturinstitute, Botschaften, Konsulate, Außenhandelskammern, ...) werden nicht gefördert.
Das Auslandspraktikum sollte in Zusammenhang mit der Ausbildung im Inland stehen, die Inhalte des Praktikums werden zwischen den Unternehmen vereinbart.
Praktika werden in folgenden Ländern gefördert
- Deutschland: Baden-Württemberg, Bayern
- Frankreich: Elsass
- Italien: Lombardei, Provinz Trient, Südtirol
- Liechtenstein
- Schweiz: Aargau, Appenzell-A., Appenzell-I., Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Zürich.
Mögliche Dauer des Praktikums
ab zwei Wochen
Es können nur durchgehende Aufenthalte ohne Unterbrechung gefördert werden.
Finanzielle Unterstützung
- Ausbildungsvergütung
Der Ausbildungsbetrieb bezahlt die Ausbildungsvergütung weiter. Dafür erhält das Unternehmen, falls gewünscht, für den Zeitraum des Praktikums einen Lehrling aus dem Austauschbetrieb, dessen Vergütung wiederum von dessen Unternehmen bezahlt wird. Der Lehrbetrieb kann nach Abschluss des Praktikums um Refundierung der Lehrlingsentschädigung bei der WKO ansuchen.
- Mobilitätszuschuss
Zusätzlich zur Lehrlingsentschädigung wird das Praktikum je nach Zielland und Dauer in Form eines Stipendiums gefördert. Das Stipendium setzt sich zusammen aus Aufenthalts- und Reisekostenzuschuss.
- Sprachkurse: Für Praktika im fremdsprachigen Ausland werden kostenlose online Sprachkurse der Europäischen Union angeboten. Die betreffenden Lehrlinge werden vor Praktikumsantritt von der Standortagentur Tirol über dieses Service informiert.
Wie kann ich mich oder meinen Lehrling anmelden?
Anmeldeformular, detaillierte Informationen und eine Onlinetauschbörse finden Sie unter www.xchange-info.net
Im Rahmen des europäischen Programms Erasmus+ werden Stipendien für Auslandspraktika in der EU an Lehrlinge aus Tirol vergeben.
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, die Standortagentur Tirol und die Tiroler Landesregierung machen das Berufsbildungsprogramm Erasmus+ mit dem Mobilitätsprogramm "TirolerInnen auf der Walz" auch für Tiroler Lehrlinge zugänglich.
Vorteile für Unternehmen
- Wettbewerbsfähigkeit durch neues Know-how verbessern
- Lehrlinge mit Auslandserfahrung sind besser qualifiziert und flexibler einsetzbar
- Kontakt zu ausländischen Unternehmen oder Partnerbetrieben
- Auslandspraktikum als „Incentive“ für besonders fleißige und engagierte Lehrlinge (Bindung ans Unternehmen)
Vorteile für Tiroler Lehrlinge
- Neues praktisches und theoretisches Wissen erwerben
- Fremdsprachenkenntnisse verbessern
- Soziale und persönliche Kompetenzen stärken
- Berufserfahrung im europäischen Ausland sammeln
- Chancen am Arbeitsmarkt deutlich verbessern
- anrechenbar als Teil der Ausbildung, der zudem im Ausland absolviert werden kann.
Gefördert werden
Lehrlinge aus Tiroler Betrieben mit Hauptwohnsitz in Tirol
Lehrlinge und junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren brauchen eine Einverständniserklärung der Eltern, um das Mobilitätsprogramm nutzen zu können.
Aufnehmende Einrichtungen
Unternehmen und Einrichtungen im öffentlichen oder privaten Sektor
Praktika bei Einrichtungen, die EU-Gemeinschaftsprogramme verwalten oder aus EU-Mitteln finanziert werden (z.B.: Europäische Verwaltungsstellen wie Ministerien, europäisches Parlament, Europäische Kommission) sowie Vertretungsorgane der Sozialpartner und Auslandsvertretungen der Herkunftsländer der TeilnehmerInnen (Kulturinstitute, Botschaften, Konsulate, Außenhandelskammern, ...) werden nicht gefördert.
Das Praktikum muss in fachlichem Zusammenhang mit der derzeitigen Berufsausbildung stehen.
Praktika werden in folgenden Ländern gefördert
- EU-Mitgliedstaaten
- EWR-Länder (Liechtenstein, Norwegen und Island)
- Türkei, Mazedonien
Ein Praktikum im Land der eigenen Staatsbürgerschaft kann nicht gefördert werden.
Mögliche Dauer des Praktikums
ab 2 Wochen bis 12 Monate
Es können nur durchgehende Aufenthalte ohne Unterbrechung gefördert werden.
Finanzielle Unterstützung
- Mobilitätszuschuss
Zusätzlich zur Lehrlingsentschädigung wird das Praktikum je nach Zielland und Dauer in Form eines Stipendiums gefördert. Das Stipendium setzt sich zusammen aus Aufenthalts- und Reisekostenzuschuss.
- Ausbildungsvergütung
Der Ausbildungsbetrieb bezahlt die Ausbildungsvergütung weiter. Dafür erhält das Unternehmen, falls gewünscht, für den Zeitraum des Praktikums einen Lehrling aus dem Austauschbetrieb, dessen Vergütung wiederum von dessen Unternehmen bezahlt wird.
- Sprachkurse
Für Praktika im fremdsprachigen Ausland werden kostenloser online Sprachkurs der Europäischen Union angeboten. Die betreffenden Lehrlinge werden vor Praktikumsantritt von der Standortagentur Tirol über dieses Service informiert.
Details zur Antragstellung, Abwicklung sowie Tipps und Tricks finden Sie hier.
Im Rahmen des europäischen Programms Erasmus+ werden Stipendien für Auslandspraktika in der EU an junge ArbeitnehmerInnen mit abgeschlossener Berufsausbildung aus Tirol vergeben.
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, die Standortagentur Tirol und die Tiroler Landesregierung machen das Berufsbildungsprogramm Erasmus+ mit dem Mobilitätsprogramm "TirolerInnen auf der Walz" auch für Tiroler junge ArbeitnehmerInnen mit abgeschlossener Berufsausbildung aus Tirol zugänglich.
Vorteile für Tiroler Lehrlinge
- Neues praktisches und theoretisches Wissen erwerben
- Fremdsprachenkenntnisse verbessern
- Soziale und persönliche Kompetenzen stärken
- Berufserfahrung im europäischen Ausland sammeln
- Chancen am Arbeitsmarkt deutlich verbessern
Vorteile für Unternehmen
- Wettbewerbsfähigkeit durch neues Know-how verbessern
- Junge ArbeitnehmerInnen mit Auslandserfahrung sind besser qualifiziert und flexibler einsetzbar
- Kontakt zu ausländischen Unternehmen.
Gefördert werden
Junge ArbeitnehmerInnen mit abgeschlossener Lehre und Wohnsitz in Tirol (das Praktikum sollte innerhalb eines Jahres nach LAP bzw. Abschluss der BMHS abgeschlossen werden).
Die Förderung für ein Auslandspraktikum kann nur einmalig in Anspruch genommen werden.
Junge ArbeitnehmerInnen unter 18 Jahren brauchen eine Einverständniserklärung der Eltern, um das Mobilitätsprogramm nutzen zu können.
Aufnehmende Einrichtungen
Unternehmen und Einrichtungen im öffentlichen oder privaten Sektor
Praktika bei Einrichtungen, die EU-Gemeinschaftsprogramme verwalten oder aus EU-Mitteln finanziert werden (z.B.: Europäische Verwaltungsstellen wie Ministerien, europäisches Parlament, Europäische Kommission) sowie Vertretungsorgane der Sozialpartner und Auslandsvertretungen der Herkunftsländer der TeilnehmerInnen (Kulturinstitute, Botschaften, Konsulate, Außenhandelskammern, ...) werden nicht gefördert.
Das Praktikum muss in fachlichem Zusammenhang mit der derzeitigen Berufsausbildung stehen.
Praktika werden in folgenden Ländern gefördert
- EU-Mitgliedstaaten
- EWR-Länder (Liechtenstein, Norwegen und Island)
- Türkei, Mazedonien
Ein Praktikum im Land der eigenen Staatsbürgerschaft kann nicht gefördert werden.
Mögliche Dauer des Praktikums
Vier Wochen bis zwölf Monate
Es können nur durchgehende Aufenthalte ohne Unterbrechung gefördert werden.
Finanzielle Unterstützung
- Mobilitätszuschuss
Zusätzlich zu einem möglichen Praktikumsentgelt wird das Praktikum je nach Zielland und Dauer in Form eines Stipendiums gefördert. Das Stipendium setzt sich zusammen aus Aufenthalts- und Reisekostenzuschuss.
- Sprachkurse
Für Praktika fremdsprachigen Ausland bietet die Europäische Union Erasmus+ Teilnehmer*innen einen freiwilligen online Sprachkurs an. Die Betreffenden werden vor Praktikumsantritt von der Standortagentur Tirol über dieses Service informiert. Die Betreffenden werden vor Praktikumsantritt von der Standortagentur Tirol über dieses Service informiert.
Details zur Antragstellung, Abwicklung sowie Tipps und Tricks finden Sie hier.