Home für Unternehmen Förderungen Landesprogramme Forschung, Entwicklung, Innovation (FEI)

Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

FEI - Forschung, Entwicklung und Innovation

 

Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche 

  • ​zur Entwicklung marktnaher neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
  • ​zur wesentlichen Verbesserung bestehender, bereits am Markt erfolgreich eingeführter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
  • ​zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie
  • ​in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen.
     

Fördernehmer:innen
​Fördernehmer:innen für Initiativprojekte können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind. 
 

Art und Ausmaß der Förderung
​Die Förderung im Schwerpunkt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 40 % der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 Euro. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 20.000 Euro betragen, die Förderbemessungsgrundlage ist mit 100.000 Euro begrenzt. 

​Mindestens 20 % der Projektkosten müssen aus externen Kosten (externe Dienstleistungen, Sach- und Materialkosten und ähnliches) bestehen. 

​Werden Forschungseinrichtungen (auch Forschungseinrichtungen außerhalb Tirols) mittels eines Auftragsverhältnisses in das jeweilige Projekt eingebunden, kann für diese Kosten ein erhöhter Förderungssatz von max. 50 % zur Anwendung gelangen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Angebots der Forschungseinrichtung im Zuge des Antragsverfahrens. 
 

​Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte beträgt – sofern in der Fördervereinbarung nicht anders festgelegt - maximal zwei Jahre, die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate. Anträge können laufend eingebracht werden. 


Förderbare Kosten 

  • ​Personalkosten inkl. Gemeinkosten
  • ​Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen (ab einer Beteiligung von 25 Prozent) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 %) herangezogen.
  • Sach- und Materialkosten
  • Externe Kosten


Einreichung
Laufend möglich 

​Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

​Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol

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