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Kapital

Land Tirol bezuschusst Zinszahlungen für Überbrückungskredite

23.03.2020
Das Land Tirol unterstützt Tiroler Unternehmen mit Zuschüssen für Zinszahlungen zu Überbrückungskrediten des Bundes. Mit Einreichung des Förderungsantrags bei der aws gilt die Anschlussförderung des Landes Tirol bereits als beantragt.

Das Land Tirol stellt Zinszuschüsse für Überbrückungskredite mit Bundeshaftung in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung. Es ist keine separate Antragstellung beim Land Tirol erforderlich. Betriebe, welche die anlässlich der Coronavirus-Krise deutlich ausgeweitete und vereinfachte Überbrückungsgarantie bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) beantragen, beantragen damit automatisch auch die Zinszuschüsse des Landes Tirol bis zu 1,5 Prozent. Laut Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf treten die Förderungsrichtlinien zudem rückwirkend mit 11. März 2020 in Kraft: „Alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die bereits in den vergangenen Tagen eine Überbrückungsfinanzierung eingereicht haben, bekommen ebenfalls die vorgesehenen Zinszuschüsse bis 1,5 Prozent", so Zoller-Frischauf.

Details zur Überbrückungsgarantie im Zusammenhang mit der „Coronavirus-Krise“

Ziel der Überbrückungsgarantien ist die Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist. Beantragt werden kann eine Garantie bis zu 80 Prozent eines Kredites von bis zu 2,5 Millionen Euro bei aws bzw. 500.000 Euro bei ÖHT mit einer maximalen Garantielaufzeit von 5 Jahren bei aws bzw. drei Jahren bei ÖHT. Bei der Inanspruchnahme einer Bundeshaftung ist ein Überbrückungskredit mit der Hausbank abzuschließen. 

Die Vereinfachungen und aktuellen Neuerungen für Überbrückungsgarantien im Rahmen der Coronavirus-Krise noch einmal im Überblick:

  • Verzicht auf die Verrechnung von Bearbeitungs- und Garantieentgelten
  • Keine Planungsrechnungen oder Businesspläne erforderlich
  • Keine Kreditsicherheiten erforderlich (auch keine persönliche Haftung der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer des Unternehmens)
  • Freiberufliche Tätigkeiten sind ab sofort garantiefähig
  • Garantien sind auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar
  • Es wird ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, das eine umgehende Garantiezusage ermöglicht.
  • Tiroler Unternehmen erhalten rückwirkend per 11. März 2020 Zuschüsse zu den Zinszahlungen bis 1,5 Prozent vom Land Tirol

Die Zinszuschüsse für Tiroler Unternehmen sind Teil des ‚COVID-19 Maßnahmenpaketes für den Lebensraum Tirol‘ des Landes Tirol, für welches ein Grundsatzbeschluss über insgesamt 400 Millionen Euro vorliegt.

Links:

https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/

Hotline aws-Überbrückungsgarantien: +43 1 501 75-500

Email: coronagarantie@aws.at

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