Innovation in KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)
Im Rahmen des Förderschwerpunktes Innovation in KMU werden Projekte gefördert, welche der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind. Die experimentelle Entwicklung kann umfassen:
- die Entwicklung und den Bau funktionaler Prototypen,
- Demonstrationsmaßnahmen,
- Pilotprojekte,
- die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen – einschließlich digitaler Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen – in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld (z. B. Feldtests unter realen Bedingungen).
Voraussetzung ist, dass das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gezielt weiterzuentwickeln.
Fördernehmer:innen
Fördernehmer*innen im Rahmen des Förderschwerpunktes Innovation in KMU können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Pro Unternehmen kann jedes Jahr ein Projekt (es zählt das Datum der Einreichung) gefördert werden. In diesem Zusammenhang muss es sich dabei um ein Vorhaben mit neuen technischen Herausforderungen handeln, welches sich auch inhaltlich signifikant von vorhergehenden Projekten unterscheidet.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines verlorenen Zuschusses als De-minimis-Beihilfe.
Die Förderquote sowie die Höchstbemessungsgrundlage werden in Kategorien eingeteilt, die sich auf die Unternehmensgröße des/der Fördernehmer*in bzw. deren beteiligten Gesellschaften beziehen. Hierzu wird die „Empfehlung betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen“ der Europäischen Kommission herangezogen.
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Förderkategorie 1 |
Förderkategorie 2 |
| Antragsberechtigt |
Start-ups, Kleinst- und Kleinunternehmen |
Kleinst-, Klein- und Mittlere Unternehmen |
| Förderquote |
max. 50 % |
max. 40 % |
| Mindestbemessungsgrdl. |
10.000 Euro |
30.000 Euro |
| Höchstbemessungsgrdl. |
30.000 Euro |
100.000 Euro |
| Maximale Förderung |
15.000 Euro |
40.000 Euro |
| Anteil externe Kosten |
mind. 30 % |
mind. 30 % |
Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte beträgt sofern in der Fördervereinbarung nicht anders festgelegt - maximal zwei Jahre, die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate. Anträge können laufend eingebracht werden.
Förderbare Kosten
Als förderbare Kosten werden anerkannt (nähere Erläuterungen im Abrechnungsleitfaden):
- Personalkosten
- Sach- und Materialkosten
- Externe Kosten
Nicht förderbare Inhalte
Im Rahmen dieser Förderaktion sind folgende Inhalte von einer Förderung ausgenommen:
- Patentberatung und Erstellung einer Schutzrechtsstrategie
- Allgemeine Konzeptentwicklungen
- Programmierleistungen ohne Entwicklungsherausforderungen (z.B. Plattformprogrammierung, Frontend/UI, etc.)
- Marktanalysen, Vertriebs- und Marketingstrategien
- Fördermanagement
- Unklar definierte Inhalte ohne eindeutigen Projektbezug
Einreichung
Laufend möglich
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol.
Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem Konsortium.
Kooperationsprojekte
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Förderschwerpunkt der Kooperationsförderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten bzw. max. 150.000 Euro. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 50.000 Euro betragen, die Förderbemessungsgrundlage ist mit 300.000 Euro begrenzt. Im Falle einer Kooperation mit einer Forschungseinrichtung beträgt die max. Förderhöhe 175.000 Euro. Die Förderung für Forschungseinrichtungen ist aber mit 50 % der gesamten, beantragten Fördersumme begrenzt.
Auch werden Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit bezüglich der maximalen Förderung nicht wie Unternehmen behandelt. Für diese Einrichtungen liegt daher der maximale Fördersatz im Bereich der Personalkosten bei 100 % der förderbaren Kosten, allerdings nur unter der Bedingung, dass zusätzliches, für das Projekt eingestelltes Personal verwendet wird. Sämtliche andere Kostenarten werden ebenfalls mit 50 % gefördert.
Bei sämtlichen Unternehmenspartnern müssen mindestens 30 Prozent der Kosten aus externen Kosten (externe Dienstleistungen, Sach- und Materialkosten und ähnliches) bestehen.
Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte beträgt – sofern in der Fördervereinbarung nicht anders festgelegt - maximal zwei Jahre, die Mindestlaufzeit für Kooperationsprojekte beträgt ein Jahr.
Die Antragstellung erfolgt über ein Call-Verfahren, über das auf der Homepage der Förderstelle informiert wird. Zusätzlich können auch Calls mit thematischen Schwerpunktsetzungen abgewickelt werden.
- Personalkosten inkl. Gemeinkosten
- Sach- und Materialkosten
- Externe Kosten
Einreichung
Das Förderprogramm wird ab 01. Jänner 2023 in Form mehrerer Ausschreibungen durchgeführt.
Die Einreichfristen sind:
31. März 2026
30. Juni 2026
31. Oktober 2026
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol.
Innovationen mit eigens angestellten Mitarbeitern umsetzen.
Innovationsassistent:in
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung im Rahmen des Schwerpunkts Innovationsassistent:in sind Personal- und Qualifizierungskosten einer neu einzustellenden Innovationsassistentent:in (d.h. die zu fördernde Person kann frühestens am Datum der Antragstellung eingestellt werden). Für die Genehmigung der Förderung spielen vor allem folgende Aspekte eine Rolle:
- aktuelle Unternehmenssituation (Probleme, Herausforderungen, usw.)
- Vorhabensbeschreibung (es können auch mehrere Projekte mit geringerem Ausmaß Aufgabe der Innovationsassistent:innen sein)
- Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung der Innovationsassistent:innen
- wirtschaftliche Auswirkung auf das Unternehmen
Tätigkeitsfelder können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und Tourismusmanagement angesiedelt sein.
Es können auch themenspezifische Ausschreibungen wie etwa zur Nachhaltigkeit durchgeführt werden. Details dazu werden in einem entsprechenden Ausschreibungsleitfaden geregelt.
Fördernehmer:innen
Fördernehmer:innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbände antragsberechtigt.
Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden.
Wichtig ist, dass die Qualifikation der Innovationsassistent:innen einem plausiblen Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben und dem Unternehmen steht.
Der/Die Innovationsassistent:in ist in ein unbefristetes, unselbstständiges und voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, wobei der/die Förderwerber:in die Auswahl trifft und einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Für das Dienstverhältnis gelten die allgemeinen Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechtes.
Für die Anerkennung der Innovationsassistent:in sind folgende Kriterien maßgeblich:
- Übereinstimmung von Anforderungen des Unternehmens und Qualifikationen der Innovationsassistent:in
- Dienstvertrag zwischen FörderwerberIn und Innovationsassistent:in
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Schwerpunkt Innovationsassistent:in wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten bzw. max. 30.000 Euro. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit 60.000 Euro begrenzt. Die Laufzeit der Förderung ist auf ein Jahr beschränkt.
Personalkosten
Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss zu den Personalkosten der Innovationsassistent:innen gelten max. 56.000 Euro
Qualifizierungs- und Coachingkosten
Jede/r Innovationsassistent:in steht ein Ausbildungs- und Coachingbudget von 4.000 Euro zur Verfügung. Die geplanten Ausbildungen (im Sinne einer „Weiterbildungsstrategie“) werden entweder im Zuge der Antragstellung oder mit der Genehmigung der konkreten Person eingereicht.
Projekte können im Zuge eines jeweils zu definierenden Ausschreibungszeitraumes eingereicht werden und weisen in der Regel einen Zeitraum von zwei Jahren auf.
Einreichung
Die Ausschreibung für das Jahr 2026 findet vom 01. März 2026 bis 30. April 2026 statt.
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol.
Innovationen im Verbund von Wirtschaft und Wissenschaft erarbeiten.
EFRE K-Regio enterprise
Art und Ausmaß der Förderung
Im Rahmen des Programms EFRE K-Regio enterprise (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) werden regionale kooperative Projekte mit hohem wirtschaftlichen Entwicklungsrisiko gefördert. Die Konsortien bestehen aus mindestens zwei Tiroler Unternehmen, die wirksam zusammen an technologischen Fragestellungen der angewandten Forschung (experimentelle Entwicklung und industrielle Forschung) arbeiten. Die Konsortialpartner:innen verfolgen gemeinsame Ziele und teilen Risiken und Ergebnisse. Ziel ist die Förderung von gemeinsamen Vorhaben, die zu einem Kompetenzaufbau im regionalen Innovations-Ökosystem führen und die auf eine nachhaltige Stärkung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Tirol schließen lassen. Am Ende der Projektlaufzeit sollen Ergebnisse zu erwarten sein, welche für die regionale Wirtschaft in Form von innovativen Verfahren und Technologien nutzbar sind.
Förderungswerbende
Für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt unter anderem:
- Konsortien bestehen aus mindestens 2 Unternehmen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Tirol haben
- Mindestens ein KMU ist Teil des Konsortiums
- Maximal 70 % der Projektgesamtkosten können von einem einzelnen Unternehmen realisiert werden
- Forschungseinrichtungen können nicht Teil des Konsortiums sein
- Maximal 30 % der Projektgesamtkosten können durch externe Dienstleistungen von Forschungseinrichtungen realisiert werden (Stärkung der Transferkompetenzen und Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wirtschaft).
Thematische Felder
Mit dem Programm EFRE K-Regio enterprise werden insbesondere Projekte aus den Bereichen Material- und Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie, Dekarbonisierung, Digitalisierung sowie Life Sciences angesprochen, wobei den Bereichen Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Sie werden als integrale Themen des Programms umgesetzt und damit als Kriterien für die Projektselektion aufgenommen.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt EUR 300.000,00 pro Projektjahr bzw. EUR 600.000,00 über die gesamte Projektlaufzeit. Die förderbaren Projektgesamtkosten müssen mindestens EUR 200.000,00 betragen. Die maximale Projektdauer beträgt 24 Monate.
Die Gesamtförderquote bzw. maximale Beihilfenintensität pro Förderungsnehmendem orientiert sich an den Beihilfesätzen inklusive möglicher Erhöhungen laut AGVO. Es gelten folgende Höchstsätze:
Unternehmensgröße
|
Grundlagenforschung
|
Industrielle Forschung
|
Experimentelle Entwicklung
|
| Großunternehmen |
nicht förderbar |
65 % |
40 % |
| Mittlere Unternehmen |
nicht förderbar |
75 % |
50 % |
| Kleine Unternehmen |
nicht förderbar |
80 % |
60 % |
Förderbare Kosten
Förderbar sind jene Kosten, die unmittelbar in Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Davon mitumfasst sind indirekte Kosten, wenn sie pauschal abgegolten werden. Details zu den einzelnen Kostenarten entnehmen Sie bitte der Richtlinie K-Regio enterprise 2021-2027 sowei dem jeweiligen Kostenleitfaden.
Laufzeit
Maximal 24 Monate.
Einreichung
Die Einreichung für den ersten Call endete am 30.09.2025. Insgesamt wurden 13 Projekte eingereicht. Weitere Einreichungen sind derzeit nicht möglich. Ein zweiter Call ist für das 2. Quartal 2026 vorgesehen.
Auswahlverfahren
Das Programm K-Regio enterprise sieht zwei Einreichphasen vor, in denen Sie Ihr Projekt zur Förderung einreichen können. Die Auswahl der Projekte erfolgt dabei auf Basis objektiver und transparenter Kriterien.
Dotierung
Für die aktuelle Programmperiode stehen EUR 7,2 Mio. an Fördermitteln zur Verfügung.
Antragsstelle
Standortagentur Tirol
Es ist erforderlich, dass Sie vor Antragstellung einen kostenlosen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen.
Downloads
Rechtsgrundlage
Richtlinie EFRE K-Regio enterprise 2021–2027
Antragsunterlagen
Förderantrag – inhaltlicher Teil
Förderantrag – wirtschaftlicher Teil
Personalkostenplanung
Begleitdokumente
Indikatoren
Kostenleitfaden
Bewertungskriterien
Forschungsklassifizierung
Zeitplan
Tool UiS-Prüfung
Nachweis der Anreizwirkung bei Großunternehmen
Publizität
Publizitätsleitfaden
Leitlinie Verwendung EU-Emblem
Links
>> ATES 2021 Portal
>> EFRE Programmdokumente

Das Programm K-Regio enterprise wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.