Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe
Ab Dezember 2020 stehen zusätzliche Fördermittel für Corona-bedingte, erhebliche Umsatzeinbußen für Tiroler Beherbergungsbetriebe zur Verfügung.
Das Land Tirol unterstützt Beherbergungsbetriebe mit Standort Tirol, die aufgrund von Betriebsbeschränkungen durch Covid-19-Maßnahmen direkt oder indirekt signifikante Nächtigungsrückgänge verzeichnet haben, gleichzeitig aber aufgrund der jeweils geltenden Förderrichtlinien weder im Härtefallfonds noch im Corona-Hilfsfonds des Bundes Anspruch auf eine Unterstützung haben. Förderungsnehmer können Beherbergungsbetriebe sein, deren Betriebsstandort in Tirol liegt und mit dem Hauptwohnsitz des Betriebsinhabers ident ist.
Unterstützt wird der teilweise Ersatz des durch Covid-19-Maßnahmen (direkt oder indirekt) verursachten Nächtigungsrückgangs von mindestens 40 % im Zeitraum vom 01. April 2020 bis 30 Juni 2020 im Vergleich zu diesem Zeitraum des Vorjahres.
Anspruchsberechtigt sind Betriebe, deren Jahresumsatz in einem der vergangenen drei Steuerjahre € 20.000 überstiegen hat. Betriebe, die Anspruch auf eine Unterstützung aus den Härtefallfonds des Bundes oder Anspruch auf den Fixkostenzuschuss des Bundes haben, können hier nicht gefördert werden.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt € 3.000,-.
Bitte beachten Sie die gültige Förderrichtlinie des Landes Tirol.
Achtung: Die Einreichfrist wurde um 3 Monate verlängert. Anträge können nun online bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden.
Die Abwicklung erfolgt über die Standortagentur Tirol. Anträge können online eingereicht werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe können Sie hier nachlesen.
Weiterführender Link
>>zum Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für KMU