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Auswahlverfahren

Auswahlverfahren

Bewerber:innenauswahl 

Die Vergabe der ERASMUS-Stipendien erfolgt anhand klar definierter Kriterien mit dem Ziel, Chancengleichheit, Inklusion und eine möglichst breite Teilnahme am Programm sicherzustellen.  

Bei der Auswahl werden mehrere Bewertungspunkte berücksichtigt.:  

  • Erstmalige Teilnahme am Programm (max.10): Teilnehmende, die erstmals an einem ERASMUS-Projekt teilnehmen, werden bevorzugt bewertet. Dadurch soll möglichst vielen unterschiedlichen Personen die Teilnahme ermöglicht werden. Mehrmalige Teilnahmen erhalten daher weniger Punkte. 

  • Zielgruppe (max.10): Schüler:in, Lehrling, Berufseinsteiger: Lehrlinge sowie junge Arbeitnehmer:innen bzw. junge Fachkräfte werden höher bewertet. Dies entspricht den Zielsetzungen des ERASMUS-Programms, insbesondere der Steigerung der Lehrlingsmobilität.  

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung (max.10): Müssen Unterkunft und Verpflegung am Praktikumsort selbst bezahlt werden, wird dies bei der Bewertung berücksichtigt. Hintergrund ist, dass der ERASMUS-Zuschuss vorrangig für die Finanzierung des Auslandsaufenthalts verwendet werden soll.  

  • Berücksichtigung des Praktikumsentgelts (max.7): Teilnehmende ohne oder mit geringem Praktikumsentgelt werden bevorzugt bewertet. Damit soll gewährleistet werden, dass das Programm auch Personen offensteht, die sich einen Auslandsaufenthalt ohne finanzielle Unterstützung (Praktikumsentgelt) nicht leisten könnten. 

  • Sonderpunkte: Chancengleichheit, besondere Bedürfnisse (6): Im Sinne des ERASMUS-Schwerpunkts „Inklusion“ werden Teilnehmer:innen mit besonderen Bedürfnissen bevorzugt berücksichtigt. Nominierungen erfolgt im Vorhinein durch die Entsendeeinrichtung.  

  • Vorherige Kontaktaufnahme mit unserer Organisation (max.5): Eine frühzeitige Kontaktaufnahme per E-Mail wird positiv bewertet. Dadurch können Ablauf und Anforderungen rechtzeitig erklärt und spätere Rückfragen reduziert werden. 

  • Einhaltung der Bewerbungsfrist und Vollständigkeit der Unterlagen (max.4): Bewerber:innen, die ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht einreichen, erhalten Zusatzpunkte. Die rechtzeitige Abgabe ist notwendig, damit alle organisatorischen Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden können. 

  • Distanz zum Praktikumsort (max.4): Praktikumsorte mit einer Entfernung von mehr als 100 Luftkilometern (Berechnung mit von der EU bereitgestellten Tools) werden höher bewertet. Damit sollen insbesondere Praktika im fremdsprachigen Ausland unterstützt sowie höhere Reiseaufwendungen berücksichtigt werden. 

  • Inhalt des Motivationsschreibens (max.2): Das Motivationsschreiben wird danach bewertet, wie nachvollziehbar und konkret die Erwartungen an das Praktikum beschrieben werden. Positiv berücksichtigt werden insbesondere: Interesse an neuen beruflichen Erfahrungen, Erwerb von Sprachkenntnissen, Kennenlernen neuer Arbeitsmethoden oder Technologien, persönliche Weiterentwicklung, Verbesserung der beruflichen Zukunftschancen. >>Das Stipendium allein soll nicht die Hauptmotivation für den Auslandsaufenthalt darstellen!!  

Auf Grundlage der erreichten Punktezahl erfolgt die Reihung der Bewerber:innen nach einem Ampelsystem. Dabei erhalten Kandidat:innen im grünen Bereich ein volles Stipendium, im gelben Bereich ein gekürztes Stipendium und im roten Bereich eine Absage. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht.  

Die EU-Fördermittel werden jährlich neu beantragt und — vorbehaltlich der Bewilligung — an die ausgewählten Teilnehmer:innen weitergegeben.

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Katharina Schmidhofer

Katharina Schmidhofer
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katharina.schmidhofer@standort-tirol.at
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