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Teilnahmebedingungen 120 Sekunden

Sämtliche Bezeichnungen in den nachstehenden Teilnahmebedingungen sind in geschlechtsneutraler Form gehalten und beziehen sowohl weibliche als auch männliche Personen mit ein. 

Veranstalter: 

Standortagentur Tirol GmbH 

Ing.-Etzel-Straße 17, 6020 Innsbruck 

und

Wirtschaftskammer Tirol 

Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck 

 

  1. 120 Sekunden 

Mit 120 Sekunden bietet das Land Tirol (über die Standortagentur Tirol GmbH) mit der Wirtschaftskammer Tirol allen Teilnehmern die Möglichkeit, die eigene Geschäftsidee in zwei Minuten mündlich vor einer dreiköpfigen, fach- kundigen Jury zu präsentieren. 

Die Teilnehmer müssen ihre Idee in kürzester Zeit (maximal 120 Sekunden) umfassend, verständlich und genau formuliert präsentieren. Ein direktes Feedback der Jury zeigt anschließend Verbesserungsmöglichkeiten für die Idee, die Präsentation und/oder die Umsetzungsmöglichkeit auf. 

Alle Teilnehmer, welche in der Vorrunde mehrheitlich ein „JA“ von der Jury bekommen, kommen eine Runde weiter. Beim Halbfinale präsentieren diese Teilnehmer dann nochmals vor einer Jury. Die besten 6 Teilnehmer des Halbfinales präsentieren ihre Idee dann dem öffentlichen Publikum (im Rahmen einer Online-Veranstaltung). Im Finale werden dann die besten drei Ideen gesamt prämiert. Die Zuschauer des Finales haben die Möglichkeit, zusammen mit der Jury die Gewinner zu bestimmen. Zudem gibt es einen Sonderpreis im Bereich „Impact“. 

 

  1. Teilnahmeberechtigung 

120 Sekunden wendet sich an volljährige Personen, welche in Tirol einen Wohnsitz haben bzw. zukünftig beabsichtigen ein Unternehmen in Tirol zu gründen. Jugendliche aus Tirol sind ab 16 Jahren (= ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) mit schriftlicher Zustimmung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten teilnahmeberechtigt. Es dürfen nur Ideen für ein verwertbares Geschäftsmodell vorgestellt werden (= mit einem konkreten Produkt oder einer Dienstleistung kann bzw. könnte Geld verdient werden). 

Ideen aus dem non-profit Bereich mit klarem Mehrwert für eine bestimmte Zielgruppe sind ebenfalls zugelassen. 

Der Einsatz von elektronischen Präsentationsmedien (z. B. PowerPoint) ist nicht zulässig. Je- doch können etwaige Produktmuster, Anschauungsmaterial oder Modelle gezeigt werden, sofern dies aufgrund der Größe und Beschaffenheit der jeweiligen Objekte möglich ist. 

Die Veranstalter behalten sich den Ausschluss von Personen vor, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen bzw. die Zeitvorgaben während der Präsentation nicht einhalten. 

 

  1. Beurteilungskriterien 

Jury-Kriterien für die Vorrunde: 

  • Verständlichkeit der Idee
  • Umsetzbarkeit
  • trifft Kundenbedürfnis
  • Innovationsgehalt 

 

Jury-Kriterien für das Finale: 

  • Verständlichkeit der Idee
  • Umsetzbarkeit
  • trifft Kundenbedürfnis
  • Innovationsgehalt
  • Jury würde in das Projekt investieren
  • Sonderkategorie „Impact“ 

 

  1. Teilnahmebeginn und -ende 

120 Sekunden wird in drei Runden abgehalten. Die Vorrunden finden in ganz Tirol (Kufstein, Landeck, Lienz und Innsbruck) statt. Falls die Vorentscheidungen, die Halbfinalpräsentation oder die Finalpräsentation aus Sicherheitsgründen nicht analog stattfinden können, werden diese digital durchgeführt. 

Ideen, die bereits bei 120 Sekunden 2009, 2010 oder 2011, 2012, 2015, 2017, 2018, 2020 

vorgestellt wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jede Idee kann nur bei je einer Vorentscheidung vorgestellt werden. 

 

  1. Anmeldung 

Die Anmeldung zum Casting ist online über die www.120sekunden.at möglich. Die Online-Anmeldung ist für eine Teilnahme verbindlich. 

 

  1. Ablauf 

Die Präsentationen der Teilnehmer sowie das Juryfeedback können durch die Veranstalter 

gefilmt und in gekürzter Form als Video im Internet veröffentlicht werden. Zudem werden seitens des Veranstalters Fotos der Teilnehmer gemacht und können ebenfalls veröffentlicht werden. Eine bei 120 Sekunden präsentierte Idee kann also nicht geheim gehalten werden! Die Präsentationen sollen keine technischen Details oder konkrete Lösungen enthalten, sondern vielmehr den Lösungsweg für ein kommerziell interessantes Problem aufzeigen. 

 

  1. Schlussbestimmungen 

Die Veranstalter von 120 Sekunden behalten sich Folgendes vor: Über die Prämierung der präsentierten Ideen wird nach freier Beurteilung der Jury entschieden, wobei diese Entscheidung keiner Begründung bedarf. 

Die Entscheidung der Jury ist zwingend und bindend, eine Einspruchsmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Das Publikumsvoting fließt in das Juryvoting mit ein. 

Gegebenenfalls wird keine der vorgestellten Ideen prämiert. Die vorgestellten Ideen können durch den Veranstalter gefilmt und im Internet zur Verfügung gestellt werden. Der Kandidat erteilt die Zustimmung zur Veröffentlichung seines Namens, des Titels und der Kurzbeschreibung der Idee und des im Rahmen des Wettbewerbes entstandenen Video-, Ton- und Bildmaterials (sowohl online als auch offline). 

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung, wenn Teilnehmer die Rechte Dritter verletzen. Der Wettbewerb kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden. 

Aus der Teilnahme an 120 Sekunden und aus der Vorbereitung und Präsentation der Idee entsteht dem Teilnehmer kein wie immer gearteter Anspruch, insbesondere kein Honorar oder Aufwandsersatzanspruch gegen die Veranstalter von 120 Sekunden

 

 

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