Für jedes Projekt können maximal 600.000 € bewilligt werden.
Die Höhe der Förderung pro Begünstigtem richtet sich nach den Fördersätzen einschließlich möglicher Erhöhungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission - auch bekannt als Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) - in der jeweils gültigen Fassung. Die Berechnung und Bewertung erfolgt auf Basis der Arbeitspakete. Der durchschnittliche Gesamtfördersatz gemäß Antrag darf bei der Ermittlung der förderfähigen Kosten nach Abschluss des Projekts nicht überschritten werden.
Für die vorliegende Ausschreibung steht ein Gesamtförderbudget von 900.000 € zur Verfügung.
Grundlagenforschung | Industrielle Forschung | Experimentelle Entwicklung | |
Großunternehmen |
100 % |
50 % |
25 % |
Mittelgroße Unternehmen |
100 % |
60 % |
35 % |
Kleine Unternehmen |
100 % |
70 % |
45 % |
Zuschussfähige Kosten
Die Förderbedingungen sind in der Richtlinie zur Förderung von Projekten aus F&E im Health Hub Tirol geregelt. Förderfähig sind nur Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem F&E-Projekt stehen. Die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit müssen beachtet werden. Die relevanten Kostenkategorien sind
- Personalkosten
- Reisekosten
- Kosten für Instrumente und Geräte
- Kosten für Auftragsforschung, Wissen und Patente, die unter Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes direkt oder in Lizenz von Dritten erworben wurden, sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Projekt genutzt werden
- sonstige Betriebskosten, einschließlich der Kosten für Material, Verbrauchsgüter und dergleichen, die unmittelbar im Rahmen der Forschungstätigkeit anfallen
- indirekte Kosten (Gemeinkosten)
sind im Kostenleitfaden (Anhang II) auf der Grundlage der geltenden Vorschriften aufgeführt.