Fördergegenstand
Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss in Höhe von EUR 4.000,-
Fördergeber
Land Tirol und Wirtschaftskammer Tirol
Fördernehmer
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (Voraussetzung: aktive Wirtschaftskammer Tirol Mitgliedschaft), deren Jahresumsatz in den vergangenen 3 Steuerjahren höher als EUR 35.000,- lag und nicht in den Härtefallfonds bzw. nicht in den Corona-Hilfsfonds fallen und einen Umsatzurückgang von mind. 25 % und weniger als 40 % zum Vorjahr aufweisen.
Abwickelnde Förderstelle
Standortagentur Tirol GmbH
Einreichung
elektronischer Förderantrag mittels Webformular
Einreichfrist
01. August 2020 bis 31. Dezember 2020
Geltungsdauer
01. August 2020 bis 01. Juni 2021
Hotline
t +43 512 576262 500