Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für KMU
Ab August 2020 stehen zusätzliche Fördermittel für Corona-bedingte, erhebliche Umsatzeinbußen für Tiroler Klein- und Mittelbetriebe zur Verfügung.
Land Tirol und Wirtschaftskammer Tirol unterstützen kleine und mittlere Unternehmen mit Standort Tirol, die aufgrund von Betriebsbeschränkungen durch Covid-19-Maßnahmen direkt oder indirekt signifikante Umsatzrückgänge verzeichnet haben, gleichzeitig aber aufgrund der jeweils geltenden Förderrichtlinien weder im Härtefallfonds noch im Corona-Hilfsfonds des Bundes Anspruch auf eine Unterstützung haben.
Unterstützt wird der teilweise Ersatz des durch Covid-19-Maßnahmen (direkt oder indirekt) verursachten Umsatzrückgangs von mindestens 25 % und weniger als 40 % im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 im Vergleich zu diesem Zeitraum des Vorjahres.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, deren Jahresumsatz in einem der vergangenen drei Steuerjahre € 35.000,- überstiegen hat. Unternehmen, die Anspruch auf eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds oder dem Corona-Hilfsfonds des Bundes haben, können hier nicht gefördert werden.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt € 4.000,-.
Bitte beachten Sie die gültige Förderrichtlinie des Landes Tirol.
Die Abwicklung erfolgt über die Standortagentur Tirol. Anträge können online ab 01. August 2020 eingereicht werden.
Achtung! Den Tiroler Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe finden Sie hier:
>>zum Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe