Im Rahmen des europäischen Programms Erasmus+ werden Stipendien für Auslandspraktika in der EU an junge ArbeitnehmerInnen mit abgeschlossener Berufsausbildung aus Tirol vergeben.

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, die Standortagentur Tirol und die Tiroler Landesregierung machen das Berufsbildungsprogramm Erasmus+ mit dem Mobilitätsprogramm "TirolerInnen auf der Walz" auch für Tiroler junge ArbeitnehmerInnen mit abgeschlossener Berufsausbildung aus Tirol zugänglich.

Vorteile für Tiroler Lehrlinge

  • Neues praktisches und theoretisches Wissen erwerben
  • Fremdsprachenkenntnisse verbessern
  • Soziale und persönliche Kompetenzen stärken
  • Berufserfahrung im europäischen Ausland sammeln
  • Chancen am Arbeitsmarkt deutlich verbessern

Vorteile für Unternehmen

  • Wettbewerbsfähigkeit durch neues Know-how verbessern
  • Junge ArbeitnehmerInnen mit Auslandserfahrung sind besser qualifiziert und flexibler einsetzbar
  • Kontakt zu ausländischen Unternehmen.

Gefördert werden
Junge ArbeitnehmerInnen mit abgeschlossener Lehre und Wohnsitz in Tirol (das Praktikum sollte innerhalb eines Jahres nach LAP bzw. Abschluss der BMHS abgeschlossen werden).

Die Förderung für ein Auslandspraktikum kann nur einmalig in Anspruch genommen werden.

Junge ArbeitnehmerInnen unter 18 Jahren brauchen eine Einverständniserklärung der Eltern, um das Mobilitätsprogramm nutzen zu können.

Aufnehmende Einrichtungen
Unternehmen und Einrichtungen im öffentlichen oder privaten Sektor

Praktika bei Einrichtungen, die EU-Gemeinschaftsprogramme verwalten oder aus EU-Mitteln finanziert werden (z.B.: Europäische Verwaltungsstellen wie Ministerien, europäisches Parlament, Europäische Kommission) sowie Vertretungsorgane der Sozialpartner und Auslandsvertretungen der Herkunftsländer der TeilnehmerInnen (Kulturinstitute, Botschaften, Konsulate, Außenhandelskammern, ...) werden nicht gefördert.

Das Praktikum muss in fachlichem Zusammenhang mit der derzeitigen Berufsausbildung stehen.

Praktika werden in folgenden Ländern gefördert

  • EU-Mitgliedstaaten
  • EWR-Länder (Liechtenstein, Norwegen und Island)
  • Türkei, Mazedonien

Ein Praktikum im Land der eigenen Staatsbürgerschaft kann nicht gefördert werden.

Mögliche Dauer des Praktikums
Vier Wochen bis zwölf Monate

Es können nur durchgehende Aufenthalte ohne Unterbrechung gefördert werden.

Finanzielle Unterstützung

  • Mobilitätszuschuss
    Zusätzlich zu einem möglichen Praktikumsentgelt wird das Praktikum je nach Zielland und Dauer in Form eines Stipendiums gefördert. Das Stipendium setzt sich zusammen aus Aufenthalts- und Reisekostenzuschuss.
  • Sprachkurse
    Für Praktika fremdsprachigen Ausland bietet die Europäische Union Erasmus+ Teilnehmer*innen einen freiwilligen online Sprachkurs an. Die Betreffenden werden vor Praktikumsantritt von der Standortagentur Tirol über dieses Service informiert. Die Betreffenden werden vor Praktikumsantritt von der Standortagentur Tirol über dieses Service informiert.

Details zur Antragstellung, Abwicklung sowie Tipps und Tricks finden Sie hier.

nach oben