Bildnachweis: Standortagentur Tirol

Aktuelle Ausschreibung

Geld für Innovationsassistenten

16.02.2017
Profitieren Sie vom langjährig etablierten Förderprogramm "InnovationsassistentInnen für KMU" um Ihr Innovationsprojekt umzusetzen!

Innovationen sind für alle Unternehmen wichtig. In vielen Firmen existiert aber kein Innovationsmanagement. Die besten Ideengeber sind oft die eigenen Mitarbeiter.

Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung im Rahmen des Programms InnovationsassistentIn sind Personal- und Qualifizierungskosten eines neu einzustellenden Innovationsassistenten. Die Person muss nicht spezifisch in einem Projekt tätig werden, für die Genehmigung der Förderung spielen vor allem folgende Aspekte eine Rolle:

  • aktuelle Unternehmenssituation (Probleme, Herausforderungen, usw.)
  • Vorhabensbeschreibung (es können auch mehrere Projekte mit geringerem Ausmaß Aufgabe des Innovationsassistenten sein)
  • Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung des Innovationsassistenten
  • wirtschaftliche Auswirkung auf das Unternehmen

Tätigkeitsfelder können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und Tourismusmanagement angesiedelt sein.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Standort in Tirol haben. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbändeantragsberechtigt.

Als Innovationsassistent können Universitäts- und Fachhochschulabsolventen beschäftigt werden, wobei eine maximale Berufspraxis von zwei Jahren nach Abschluss des Studiums als Toleranzgrenze anerkannt wird. In begründeten Fällen können auch Absolventen einer berufsbildenden höheren Schule beschäftigt werden. Hierfür wird eine Berufspraxis von max. drei Jahren toleriert.

Wie wird gefördert?
Die Förderung im Schwerpunkt InnovationsassistentIn wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 40 % der förderbaren Kosten bzw. max. € 28.000,--. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit € 70.000,-- begrenzt.

Personalkosten:
Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss zu den Personalkosten des Innovationsassistenten gilt das monatliche Bruttoentgelt zuzüglich der Lohnnebenkosten in der Regel für die Dauer von zwei Jahren, max. € 62.000,--.

Qualifizierungs- und Coachingkosten:
Jedem Innovationsassistenten steht ein Ausbildungs- und Coachingbudget von € 8.000,-- zur Verfügung. Die geplanten Ausbildungen (im Sinne einer „Weiterbildungsstrategie“) werden entweder im Zuge der Antragstellung oder mit der Genehmigung der konkreten Person eingereicht.

Aktueller Einreichtermin: 01. März 2017 bis 30. April.2017
Link:
Land Tirol - Ausschreibung InnovationsassistentIn
 

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