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Bildnachweis: Standortagentur Tirol

Förderprogramm Health Hub Tirol

Mit dem Förderprogramm das Risiko von Innovationsvorhaben verringern

Förderung von F&E-Projekten im Health Hub Tirol

Der Health Hub Tirol ist eine Initiative des Landes Tirol mit dem Ziel, Innovationen in den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, e-health, Pharma und Biotechnologie voranzutreiben und das Image Tirols als international anerkannte Gesundheitssregion mit erfolgreichen Unternehmen weiter zu stärken.

Durch die Initiative sollen Life Sciences-Unternehmen in Tirol gegründet werden, sich hier ansiedeln und/oder ihr Geschäftsmodell in der Region etablieren und entfalten können. Die Abwicklung des Health Hub Tirol erfolgt durch die Standortagentur Tirol.

Zielsetzung des Förderprogramms
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden Einzelprojekte aus dem Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation mit Gesundheitsbezug gesucht. Die Aktivitäten müssen der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zugeordnet werden können. Die Förderung bietet einen Anreiz zur Durchführung von Projekten in der Region, auch von Projekten mit hohem Entwicklungsrisiko. 

Die Förderung ist auf Aktivitäten im Bereich F&E in Tirol beschränkt. Kosten für Geschäftsentwicklung, Marketing, allgemeine Verwaltung usw. sind nicht förderfähig. 

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Der Health Hub Tirol richtet sich an forschungsintensive Gründer und Unternehmen, Start-ups und Spin-offs aus Universitäten und Hochschulen sowie Spin-outs aus bestehenden Unternehmen in den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, E-Health, Biotechnologie oder Pharmazeutika. Die Aktivitäten der Antragsteller:innen müssen einen angewandten und international wettbewerbsfähigen Charakter haben. 

Der aktuelle Call ist für Projekte von Förderungsnehmern aus der ersten Ausschreibungsrunde begrenzt. Wir weisen hierzu auf die Health Hub Richtlinie 2023 unter Punkt 9. hin. 

Ausschreibungszeitraum
15. Januar 2024 – 15. Februar 2024

Sie haben dazu Fragen? Wir freuen uns, Sie zu diesem Förderprogramm beraten zu dürfen!


 

Förderhöhe

Für jedes Projekt können maximal 600.000 € bewilligt werden.

Die Höhe der Förderung pro Begünstigtem richtet sich nach den Fördersätzen einschließlich möglicher Erhöhungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission - auch bekannt als Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) - in der jeweils gültigen Fassung.  Die Berechnung und Bewertung erfolgt auf Basis der Arbeitspakete. Der durchschnittliche Gesamtfördersatz gemäß Antrag darf bei der Ermittlung der förderfähigen Kosten nach Abschluss des Projekts nicht überschritten werden. 

Für die vorliegende Ausschreibung steht ein Gesamtförderbudget von 900.000 € zur Verfügung.

 
Maximale Fördersätze
   Grundlagenforschung  Industrielle Forschung Experimentelle Entwicklung

 Großunternehmen
 

100 %

50 %

25 %

 Mittelgroße  Unternehmen
 

100 %

60 %

35 %

 Kleine  Unternehmen
 

100 %

70 %

45 %

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuschussfähige Kosten 

Die Förderbedingungen sind in der Richtlinie zur Förderung von Projekten aus F&E im Health Hub Tirol geregelt. Förderfähig sind nur Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem F&E-Projekt stehen. Die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit müssen beachtet werden. Die relevanten Kostenkategorien sind 

  • Personalkosten
  • Reisekosten
  • Kosten für Instrumente und Geräte
  • Kosten für Auftragsforschung, Wissen und Patente, die unter Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes direkt oder in Lizenz von Dritten erworben wurden, sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Projekt genutzt werden
  • sonstige Betriebskosten, einschließlich der Kosten für Material, Verbrauchsgüter und dergleichen, die unmittelbar im Rahmen der Forschungstätigkeit anfallen
  • indirekte Kosten (Gemeinkosten)  

sind im Kostenleitfaden (Anhang II) auf der Grundlage der geltenden Vorschriften aufgeführt. 

Laufzeit und Fristen

Die geförderten Projekte haben eine maximale Laufzeit von 3 Jahren.   

Ein jährlicher Projektfortschrittsbericht ist der Förderstelle unter Verwendung der vorgesehenen Formulare (inhaltlicher und finanzieller Jahresbericht) vorzulegen. Das Erreichen von in der Fördervereinbarung festzulegenden Meilensteinen in Verbindung mit Stop-or-Go-Entscheidungen ist Voraussetzung für die Auszahlung weiterer Förderraten. 

Fristen für die Einreichung
Die aktuelle Ausschreibung ist beendet.

Ausschreibungsverfahren

Die Projekte werden im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens vergeben. Für die Antragstellung sind die von der Förderstelle zur Verfügung gestellten Formulare (siehe Downloadbox) zu verwenden.

Achtung: Die Antragsunterlagen können nur in englischer Sprache eingereicht werden. 

Die Anträge werden von der Standortagentur Tirol GmbH geprüft, die zur Beurteilung der Anträge Gutachten von Dritten einholt. Die Projekte werden einem Beirat vorgestellt, der vom Beiratsvorsitzenden der Standortagentur Tirol berufen wird. Der Beirat wird dann dem Geschäftsführer förderungswürdige Projekte zur Förderung vorschlagen. Die Entscheidung über die Förderung liegt in den Händen des Geschäftsführers der Standortagentur Tirol. 

Standortagentur Tirol GmbH

Im Zuge der Antragstellung ist ein Beratungstermin mit der Standortagentur Tirol bezüglich des Förderantrages und mit dem Management des Health Hub Tirol bezüglich der Zusatzleistungen zwingend erforderlich.  

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Kontakte

Standortagentur Tirol GmbH
Rudolf Stoffner und Johannes Penz
Ing.-Etzel-Straße 17
6020 Innsbruck


Health Hub Tirol GmbH
Dr. Klaus Weinberger
Ing.-Etzel-Straße 9
6020 Innsbruck

 

Kontakt
DI Rudolf Stoffner, PhD

DI Rudolf Stoffner, PhD
Förderungen
Standortagentur Tirol

rudolf.stoffner@standort-tirol.at
m +43 676 843 101 241
t +43 512 576262 241

Kontakt
DI (FH) Johannes Penz

DI (FH) Johannes Penz
Förderungen
Standortagentur Tirol

johannes.penz@standort-tirol.at
m +43 676 843 101 290
t +43 512 576262 290

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