Grundlagen für Innovationen legen.

Initiativprojekte

 

Was wird gefördert?
​Im Rahmen des Initiativprojektes werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklungen stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben. 

​Beispiele: 

  • ​Analyse der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit/Sinnhaftigkeit von Projektideen auch im Rahmen der Herstellung von Funktionsmustern
  • ​Anbahnung von Projektkooperationen
  • ​Bearbeitung von schutzrechtsrelevanten Fragestellungen (Patentrecherchen, Gutachten zur Bewertung des Patentpotentials in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht) 

​Für jedes Entwicklungsvorhaben kann je nur ein Initiativprojekt beantragt werden.
 

Fördernehmer:innen
​Fördernehmer:innen für Initiativprojekte können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind. 


Art und Ausmaß der Förderung
​Die Förderung im Rahmen des Initiativprojektes wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 75  % der förderbaren Kosten. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit max. 10.000 Euro begrenzt. 

​Mindestens 30 % der Projektkosten müssen aus externen Kosten (externe Dienstleistungen, Sach- und Materialkosten und ähnliches) bestehen. 

​Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte beträgt – sofern in der Förderungsvereinbarung nicht anders festgelegt - maximal neun Monate, Anträge können laufend eingebracht werden. 


Förderbare Kosten

  • ​Personalkosten inkl. Gemeinkosten
  • ​Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen (ab einer Beteiligung von 25 %) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 %) herangezogen.
  • ​Sach- und Materialkosten
  • ​Externe Kosten


Einreichung
​Laufend möglich 

​Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

​Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol.

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