Im Rahmen des europäischen Programms Erasmus+ werden Stipendien für Auslandspraktika in der EU an Lehrlinge aus Tirol vergeben.

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, die Standortagentur Tirol und die Tiroler Landesregierung machen das Berufsbildungsprogramm Erasmus+ mit dem Mobilitätsprogramm "TirolerInnen auf der Walz" auch für Tiroler Lehrlinge zugänglich.

Vorteile für Unternehmen

  • Wettbewerbsfähigkeit durch neues Know-how verbessern
  • Lehrlinge mit Auslandserfahrung sind besser qualifiziert und flexibler einsetzbar
  • Kontakt zu ausländischen Unternehmen oder Partnerbetrieben
  • Auslandspraktikum als „Incentive“ für besonders fleißige und engagierte Lehrlinge (Bindung ans Unternehmen)

Vorteile für Tiroler Lehrlinge

  • Neues praktisches und theoretisches Wissen erwerben
  • Fremdsprachenkenntnisse verbessern
  • Soziale und persönliche Kompetenzen stärken
  • Berufserfahrung im europäischen Ausland sammeln
  • Chancen am Arbeitsmarkt deutlich verbessern
  • anrechenbar als Teil der Ausbildung, der zudem im Ausland absolviert werden kann.

Gefördert werden
Lehrlinge aus Tiroler Betrieben mit Hauptwohnsitz in Tirol

Lehrlinge und junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren brauchen eine Einverständniserklärung der Eltern, um das Mobilitätsprogramm nutzen zu können.

Aufnehmende Einrichtungen
Unternehmen und Einrichtungen im öffentlichen oder privaten Sektor

Praktika bei Einrichtungen, die EU-Gemeinschaftsprogramme verwalten oder aus EU-Mitteln finanziert werden (z.B.: Europäische Verwaltungsstellen wie Ministerien, europäisches Parlament, Europäische Kommission) sowie Vertretungsorgane der Sozialpartner und Auslandsvertretungen der Herkunftsländer der TeilnehmerInnen (Kulturinstitute, Botschaften, Konsulate, Außenhandelskammern, ...) werden nicht gefördert.

Das Praktikum muss in fachlichem Zusammenhang mit der derzeitigen Berufsausbildung stehen.

Praktika werden in folgenden Ländern gefördert

  • EU-Mitgliedstaaten
  • EWR-Länder (Liechtenstein, Norwegen und Island)
  • Türkei, Mazedonien

Ein Praktikum im Land der eigenen Staatsbürgerschaft kann nicht gefördert werden.

Mögliche Dauer des Praktikums
ab 2 Wochen bis 12 Monate

Es können nur durchgehende Aufenthalte ohne Unterbrechung gefördert werden.

Finanzielle Unterstützung

  • Mobilitätszuschuss
    Zusätzlich zur Lehrlingsentschädigung wird das Praktikum je nach Zielland und Dauer in Form eines Stipendiums gefördert. Das Stipendium setzt sich zusammen aus Aufenthalts- und Reisekostenzuschuss.
  • Ausbildungsvergütung
    Der Ausbildungsbetrieb bezahlt die Ausbildungsvergütung weiter. Dafür erhält das Unternehmen, falls gewünscht, für den Zeitraum des Praktikums einen Lehrling aus dem Austauschbetrieb, dessen Vergütung wiederum von dessen Unternehmen bezahlt wird.
  • Sprachkurse
    Für Praktika im fremdsprachigen Ausland werden kostenloser online Sprachkurs der Europäischen Union angeboten. Die betreffenden Lehrlinge werden vor Praktikumsantritt von der Standortagentur Tirol über dieses Service informiert. 

Details zur Antragstellung, Abwicklung sowie Tipps und Tricks finden Sie hier.

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