Grundlagen für Innovationen legen.
Initiativprojekte
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Initiativprojektes werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklungen stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben.
- Analyse der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit/Sinnhaftigkeit von Projektideen auch im Rahmen der Herstellung von Funktionsmustern
- Anbahnung von Projektkooperationen
- Bearbeitung von schutzrechtsrelevanten Fragestellungen (Patentrecherchen, Gutachten zur Bewertung des Patentpotentials in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht)
Für jedes Entwicklungsvorhaben kann je nur ein Initiativprojekt beantragt werden.
Fördernehmer:innen
Fördernehmer:innen für Initiativprojekte können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Rahmen des Initiativprojektes wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 75 % der förderbaren Kosten. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit max. 10.000 Euro begrenzt.
Mindestens 30 % der Projektkosten müssen aus externen Kosten (externe Dienstleistungen, Sach- und Materialkosten und ähnliches) bestehen.
Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte beträgt – sofern in der Förderungsvereinbarung nicht anders festgelegt - maximal neun Monate, Anträge können laufend eingebracht werden.
- Personalkosten inkl. Gemeinkosten
- Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen (ab einer Beteiligung von 25 %) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 %) herangezogen.
- Sach- und Materialkosten
- Externe Kosten
Einreichung
Laufend möglich
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol.
Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
FEI - Forschung, Entwicklung und Innovation
Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche
- zur Entwicklung marktnaher neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
- zur wesentlichen Verbesserung bestehender, bereits am Markt erfolgreich eingeführter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
- zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie
- in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen.
Fördernehmer:innen
Fördernehmer:innen für Initiativprojekte können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Schwerpunkt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 40 % der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 Euro. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 20.000 Euro betragen, die Förderbemessungsgrundlage ist mit 100.000 Euro begrenzt.
Mindestens 20 % der Projektkosten müssen aus externen Kosten (externe Dienstleistungen, Sach- und Materialkosten und ähnliches) bestehen.
Werden Forschungseinrichtungen (auch Forschungseinrichtungen außerhalb Tirols) mittels eines Auftragsverhältnisses in das jeweilige Projekt eingebunden, kann für diese Kosten ein erhöhter Förderungssatz von max. 50 % zur Anwendung gelangen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Angebots der Forschungseinrichtung im Zuge des Antragsverfahrens.
Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte beträgt – sofern in der Fördervereinbarung nicht anders festgelegt - maximal zwei Jahre, die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate. Anträge können laufend eingebracht werden.
- Personalkosten inkl. Gemeinkosten
- Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen (ab einer Beteiligung von 25 Prozent) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 %) herangezogen.
- Sach- und Materialkosten
- Externe Kosten
Einreichung
Laufend möglich
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol.
Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem Konsortium.
Kooperationsprojekte
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderschwerpunktes der Kooperationsprojekte werden Projekte gefördert, welche
- zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
- zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie
- zu einer Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen im Zuge der Entwicklung führen.
Eine Kooperation im Sinne dieser Richtlinie ist der Zusammenschluss von mindestens drei Partner:innen, davon mindestens zwei Unternehmen und maximal einer Forschungseinrichtung. Art und Ausmaß der Kooperation sind in einem entsprechenden Kooperationsvertrag zu definieren.
Fördernehmer:innen
Fördernehmer:innen für die Kooperationsprojekte können sein:
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
- Großunternehmen mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind (max. 1 Großunternehmen pro Kooperation)
- Forschungseinrichtungen mit Standort in Tirol
- Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden.
Kooperationsprojekte mit Forschungs- und Unternehmenspartner:innen außerhalb des Bundeslandes Tirol sind in Form von kosten- bzw. förderungsneutralen Projektpartner:innen möglich; Projektkosten von Partner:innen mit Sitz außerhalb des Bundeslandes Tirol sind nicht förderfähig.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Förderschwerpunkt der Kooperationsförderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten bzw. max. 150.000 Euro. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 50.000 Euro betragen, die Förderbemessungsgrundlage ist mit 300.000 Euro begrenzt. Im Falle einer Kooperation mit einer Forschungseinrichtung beträgt die max. Förderhöhe 175.000 Euro. Die Förderung für Forschungseinrichtungen ist aber mit 50 % der gesamten, beantragten Fördersumme begrenzt.
Auch werden Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit bezüglich der maximalen Förderung nicht wie Unternehmen behandelt. Für diese Einrichtungen liegt daher der maximale Fördersatz im Bereich der Personalkosten bei 100 % der förderbaren Kosten, allerdings nur unter der Bedingung, dass zusätzliches, für das Projekt eingestelltes Personal verwendet wird. Sämtliche andere Kostenarten werden ebenfalls mit 50 % gefördert.
Werden Forschungseinrichtungen nicht als Kooperationspartner:in, sondern mittels eines Auftragsverhältnisses in das jeweilige Projekt eingebunden, kann für diese Kosten ein erhöhter Förderungssatz von max. 60 % zur Anwendung gelangen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Angebots der Forschungseinrichtung im Zuge des Antragsverfahrens.
Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte beträgt – sofern in der Fördervereinbarung nicht anders festgelegt - maximal zwei Jahre, die Mindestlaufzeit für Kooperationsprojekte beträgt ein Jahr. Die Antragstellung erfolgt über ein Call-Verfahren, über das auf der Homepage der Förderstelle informiert wird. Zusätzlich können auch Calls mit thematischen Schwerpunktsetzungen abgewickelt werden.
Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen (ab einer Beteiligung von 25 %) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 %) herangezogen.
- Personalkosten inkl. Gemeinkosten
- Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen (ab einer Beteiligung von 25 Prozent) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 %) herangezogen.
- Sach- und Materialkosten
- Externe Kosten
- Investitionskosten
Einreichung
Das Förderprogramm wird ab 01. Jänner 2023 in Form mehrerer Ausschreibungen durchgeführt.
Die Einreichfristen sind:
29. Februar 2024
30. Juni 2024
30. September 2024
31. Jänner 2025
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol.
Innovationen mit eigens angestellten Mitarbeitern umsetzen.
Innovationsassistent:in
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung im Rahmen des Schwerpunkts Innovationsassistent:in sind Personal- und Qualifizierungskosten einer neu einzustellenden Innovationsassistentent:in. Die Person muss nicht spezifisch in einem Projekt tätig werden, für die Genehmigung der Förderung spielen vor allem folgende Aspekte eine Rolle:
- aktuelle Unternehmenssituation (Probleme, Herausforderungen, usw.)
- Vorhabensbeschreibung (es können auch mehrere Projekte mit geringerem Ausmaß Aufgabe der Innovationsassistent:innen sein)
- Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung der Innovationsassistent:innen
- wirtschaftliche Auswirkung auf das Unternehmen
Tätigkeitsfelder können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und Tourismusmanagement angesiedelt sein.
Es können auch themenspezifische Ausschreibungen wie etwa zur Nachhaltigkeit durchgeführt werden. Details dazu werden in einem entsprechenden Ausschreibungsleitfaden geregelt.
Fördernehmer:innen
Fördernehmer:innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbände antragsberechtigt.
Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden.
Wichtig ist, dass die Qualifikation der Innovationsassistent:innen einem plausiblen Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben und dem Unternehmen steht.
Der/Die Innovationsassistent:in ist in ein unbefristetes, unselbstständiges und voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, wobei der/die Förderwerber:in die Auswahl trifft und einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Für das Dienstverhältnis gelten die allgemeinen Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechtes.
Für die Anerkennung der Innovationsassistent:in sind folgende Kriterien maßgeblich:
- Übereinstimmung von Anforderungen des Unternehmens und Qualifikationen der Innovationsassistent:in
- Dienstvertrag zwischen FörderwerberIn und Innovationsassistent:in
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Schwerpunkt Innovationsassistent:in wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 Euro. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit 80.000 Euro begrenzt.
Personalkosten
Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss zu den Personalkosten der Innovationsassistent:innen gilt das monatliche Bruttoentgelt zuzüglich der Lohnnebenkosten in der Regel für die Dauer von zwei Jahren, max. 72.000 Euro.
Qualifizierungs- und Coachingkosten
Jede/r Innovationsassistent:in steht ein Ausbildungs- und Coachingbudget von 8.000 Euro zur Verfügung. Die geplanten Ausbildungen (im Sinne einer „Weiterbildungsstrategie“) werden entweder im Zuge der Antragstellung oder mit der Genehmigung der konkreten Person eingereicht.
Projekte können im Zuge eines jeweils zu definierenden Ausschreibungszeitraumes eingereicht werden und weisen in der Regel einen Zeitraum von zwei Jahren auf.
Einreichung
Die Ausschreibung für das Jahr 2024 findet vom 01. März 2025 bis 30. April 2025 statt.
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragsstellung einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol zu vereinbaren. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen, Richtlinien und die Antragsunterlagen sowie den Link auf das Online-Einreichformular finden Sie auf der Website des Landes Tirol.
Innovationen im Verbund von Wirtschaft und Wissenschaft erarbeiten.
EFRE K-Regio enterprise
Art und Ausmaß der Förderung
Im Rahmen des Programms EFRE K-Regio enterprise (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) werden regionale kooperative Projekte mit hohem wirtschaftlichen Entwicklungsrisiko gefördert. Die Konsortien bestehen aus mindestens zwei Tiroler Unternehmen, die wirksam zusammen an technologischen Fragestellungen der angewandten Forschung (experimentelle Entwicklung und industrielle Forschung) arbeiten. Die Konsortialpartner:innen verfolgen gemeinsame Ziele und teilen Risiken und Ergebnisse. Ziel ist die Förderung von gemeinsamen Vorhaben, die zu einem Kompetenzaufbau im regionalen Innovations-Ökosystem führen und die auf eine nachhaltige Stärkung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Tirol schließen lassen. Am Ende der Projektlaufzeit sollen Ergebnisse zu erwarten sein, welche für die regionale Wirtschaft in Form von innovativen Verfahren und Technologien nutzbar sind.
Förderungswerbende
Für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt unter anderem:
- Konsortien bestehen aus mindestens 2 Unternehmen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Tirol haben
- Mindestens ein KMU ist Teil des Konsortiums
- Maximal 70 % der Projektgesamtkosten können von einem einzelnen Unternehmen realisiert werden
- Forschungseinrichtungen können nicht Teil des Konsortiums sein
- Maximal 30 % der Projektgesamtkosten können durch externe Dienstleistungen von Forschungseinrichtungen realisiert werden (Stärkung der Transferkompetenzen und Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wirtschaft).
Thematische Felder
Mit dem Programm EFRE K-Regio enterprise werden insbesondere Projekte aus den Bereichen Material- und Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie, Dekarbonisierung, Digitalisierung sowie Life Sciences angesprochen, wobei den Bereichen Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Sie werden als integrale Themen des Programms umgesetzt und damit als Kriterien für die Projektselektion aufgenommen.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt EUR 300.000,00 pro Projektjahr bzw. EUR 600.000,00 über die gesamte Projektlaufzeit. Die förderbaren Projektgesamtkosten müssen mindestens EUR 200.000,00 betragen. Die maximale Projektdauer beträgt 24 Monate.
Die Gesamtförderquote bzw. maximale Beihilfenintensität pro Förderungsnehmendem orientiert sich an den Beihilfesätzen inklusive möglicher Erhöhungen laut AGVO. Es gelten folgende Höchstsätze:
Unternehmensgröße
|
Grundlagenforschung
|
Industrielle Forschung
|
Experimentelle Entwicklung
|
Großunternehmen |
nicht förderbar |
65 % |
40 % |
Mittlere Unternehmen |
nicht förderbar |
75 % |
50 % |
Kleine Unternehmen |
nicht förderbar |
80 % |
60 % |
Förderbare Kosten
Förderbar sind jene Kosten, die unmittelbar in Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Davon mitumfasst sind indirekte Kosten, wenn sie pauschal abgegolten werden.
Details zu den einzelnen Kostenarten entnehmen Sie bitte der Richtlinie K-Regio enterprise 2021-2027 sowei dem jeweiligen Kostenleitfaden.
Laufzeit
Maximal 24 Monate.
Einreichung
Anträge sind fristgerecht bis 30. September 2025 über das elektronische Abwicklungssystem für Förderungen (ATES 2021) einzureichen.
Auswahlverfahren
Das Programm K-Regio enterprise sieht zwei Einreichphasen vor, in denen Sie Ihr Projekt zur Förderung einreichen können. Die Auswahl der Projekte erfolgt dabei auf Basis objektiver und transparenter Kriterien.
Dotierung
Für die aktuelle Programmperiode stehen EUR 7,2 Mio. an Fördermitteln zur Verfügung.
Antragsstelle
Standortagentur Tirol
Es ist erforderlich, dass Sie vor Antragstellung einen kostenlosen Beratungstermin in der Standortagentur Tirol vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen.
Downloads
Rechtsgrundlage
Richtlinie EFRE K-Regio enterprise 2021–2027
Antragsunterlagen
Förderantrag – inhaltlicher Teil
Förderantrag – wirtschaftlicher Teil
Personalkostenplanung
Begleitdokumente
Kostenleitfaden
Bewertungskriterien
Forschungsklassifizierung
Zeitplan
Tool UiS-Prüfung
Nachweis der Anreizwirkung bei Großunternehmen
Publizität
Publizitätsleitfaden
Leitlinie Verwendung EU-Emblem
Links
>> ATES 2021 Portal
>> EFRE Programmdokumente

Das Programm K-Regio enterprise wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.